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Igor Adolph
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Suchmaschinenoptimierung

Damit Ihre Seiten in den Suchmaschinen gefunden werden, ist viel Vorarbeit erforderlich. Wer diese Investitionen scheut, überlässt es dem Zufall, ob seine Seiten gefunden werden oder nicht. Optimieren Sie Ihren Internetauftritt - und Ihr Erfolg im Netz wird wachsen.
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Haben Sie Fragen? Fragen Sie ruhig!





Abmahnung – Lästiges Übel oder teurer Gesetzesverstoß?
Ist die Internetfreiheit noch zu retten oder nur ein frommer Wunsch? 

Eine Abmahnung erinnert den Empfänger oft schmerzlich an seine Zeiten als Schüler, wenn ein „Blauer Brief“ ins Haus kam. Das bedeutete damals: Jetzt wird es ernst, es sind Tatsachen geschaffen worden. Ich kann sie nicht mehr ignorieren, sondern muss ihnen ins Auge sehen, mich konkret mit ihnen auseinandersetzen. So ähnlich verhält es sich auch mit der Abmahnung. Wenn sie existent, also zugestellt ist, in der Regel von einer Rechtsanwaltskanzlei verfasst und zugeschickt, kann man sie nicht beiseitelegen, einfach ignorieren. Denn in der Konsequenz folgt dann nicht selten ein Gerichtsverfahren, mit Vorladung, Verhandlung und Gerichtskosten. Die Abmahnung ist eine sehr oft unschöne Begleiterscheinung im heutigen Geschäftsleben. Sie hat sich zu einem festen Begriff entwickelt, für die meisten Betroffenen leider hin zum Negativen. Denn mit Abmahnungen wird heutzutage verhältnismäßig viel Unfug getrieben, man könnte es auch ‚Abzocke‘ nennen.

Aber was ist eigentlich eine Abmahnung? Was soll sie bezwecken? Wer will was mit ihr erreichen? Weswegen ist eine Abmahnung immer und unmittelbar mit Kosten für den Abgemahnten verbunden? Wie kann ich eine Abmahnung verhindern?

Diese und viele weitere Fragen stellen sich zu einer Thematik, mit welcher der Gesetzgeber im Grunde genommen nur vermeiden möchte, dass sich die Gerichte mit einer Fülle von Verfahren befassen müssen, die sozusagen bilateral, also direkt zwischen den Betroffenen geklärt werden können. Schnell und ohne großen Aufwand an Kosten, Zeit sowie Manpower.

Formell gesehen ist die Abmahnung eine schriftliche Aufforderung von der einen privaten oder juristischen Person an die andere private oder juristische Person, zukünftig, und zwar mit Fristsetzung, eine bestimmte, klar definierte Handlung zu unterlassen oder vorzunehmen; je nachdem. In der Regel geht es um das zukünftige Unterlassen, und daher kommt auch der umgangssprachliche Begriff einer ‚Unterlassungserklärung‘.
Statistisch gesehen werden bis zu 90 Prozent aller Rechtsstreitigkeiten im Wettbewerbsrecht außergerichtlich per Abmahnung geregelt. Abmahnungen sind weiterhin sowohl im Urheberrecht und insbesondere bei vielen Belangen zum Internet ein probates Mittel, um schnell und auf direktem Wege Rechtssicherheit zu schaffen. Ohne ein Gerichtsverfahren mit Terminierung, Verhandlung, Urteil und Gerichtskosten.

Denn auch wenn derjenige, der Rechte verletzt hat, direkt zu Beginn der Gerichtsverhandlung seine Unterlassungspflicht anerkennt, muss der Rechteinhaber alle Kosten, die bis dahin, also bis zu dieser Gerichtsverhandlung entstanden sind, selbst tragen. Das sind eben die Anwaltskosten, die dem Rechteinhaber bis dahin für Beratung und Korrespondenz entstanden sind. Und genau diese Anwaltskosten werden auf dem Wege der Abmahnung sofort in Rechnung gestellt. Im Grunde genommen könnte der Rechteinhaber das auch alles Selbst tun und die infrage stehenden Kosten berechnen. Aber um alles richtig zu machen respektive machen zu lassen, wird der legitime Weg genutzt, eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen zu beauftragen. Man unterschreibt eine Vollmacht, und schon wird der Anwalt tätig. Das kostet Geld und wird dem Gegenüber entsprechend berechnet.

Damit ist auch die Frage beantwortet, warum eine Abmahnung immer und sofort mit Kosten für den Empfänger verbunden ist. Er bezahlt den Arbeits- und Kostenaufwand desjenigen, der die Abmahnung bearbeitet hat. Das ist mithin in nahezu allen Fällen die vom Rechteinhaber beauftragte Rechtsanwaltskanzlei. Ein möglicher zivilrechtlicher Anspruch des Rechteinhabers aus der Verletzung seiner Rechte ist zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht aktuell. Darum geht es hier gar nicht, sondern um den reinen Profit - nennen wir es charmant Kostenersatz.
 
Und an dieser Stelle kann es für viele, ja Tausende Mitbürger/innen ärgerlich bis hin zu fatal werden. Wenn nämlich, objektiv gesehen niemand da ist, der sich darüber beschwert, dass seine Rechte verletzt worden sind. Wenn nämlich die Rechtsanwaltskanzlei ‚feststellt‘, dass gegen dieses oder jenes Gesetz verstoßen worden ist, und dass der Betroffene per beigefügtem Erklärungsvordruck mit Fristsetzung aufgefordert wird, diesen oder jenen Verstoß zu unterlassen. Diese Rechtsanwaltskanzlei legt einen Streitwert zu dem Rechtsverstoß fest, dessen Höhe sie selbst mehr oder weniger objektiv entscheidet. Und daran bemisst sich dann der Aufwand, sprich die finanzielle Höhe der Abmahnung. Nicht selten wird dann noch unter einer Fußnote angemerkt, dass der Empfänger im Grunde zufrieden sein möge, lediglich eine Abmahnung zu erhalten, und nicht gleich direkt die Vorladung zum Gerichtstermin.

Das ist die unschöne Seite der Abmahnung, mit der, wie gesagt, immer wieder und immer mehr Bürger Bekanntschaft gemacht haben, und auch zukünftig wohl immer wieder machen werden. Und gerade an diejenigen Bürger wendet sich dieser Bericht mit dem Tenor: Wie kann ich alles oder fast alles richtig machen, beziehungsweise was sollte ich besser nicht machen, also von vornherein unterlassen?

Nehmen wir als Beispiel die Homepage, die von einer Privatperson als Hobby betrieben wird. Schon diese Formulierung drückt aus, dass es sich um eine private und keine kommerzielle Homepage handelt, da sie von einer Privatperson zu privaten Zwecken unterhalten wird. Gestaltung und Content Management sind heutzutage nicht nur kein Problem, sondern eine kleine Herausforderung für jeden Interessierten und Hobbywebdesigner. Es werden Texte und Bilder eingestellt, Berichte geschrieben, ein Gästebuch geführt und, schon etwas für Könner, auch die eine oder andere Bildcollage erstellt. Mehrere verschiedene Bilder, Logos oder Slogans werden übereinander geschoben, miteinander verknüpft, ineinandergeschoben; und schon ist die Collage fertig. Bunt, peppig aufgemacht, schön anzusehen. Und um die Website attraktiv zu machen, wird ein Nachrichtenticker eingerichtet und der Hinweis angebracht, dass diese private Website nicht nur sporadisch, sondern turnusmäßig aktualisiert wird. Wenn dieser ‚Hobbyist‘ nicht genau aufpasst und sich zu vielen Seiten hin absichert, ist er ein gefundenes Fressen für mindestens eine, voraussichtlich aber mehrere Abmahnungen, deren Kosten schnell eine mehrjährige Urlaubskasse leeren können.

Um auf der ganz sicheren Seite zu sein, das heißt, keine Rechte Dritter zu verletzen, keine Abmahnung zu riskieren, gilt der Grundsatz: Ich stelle nur den Content auf meiner Homepage ein, der mir gehört. Alles, was mir nicht gehört, gehört zwangsläufig jemand anderem, also einem Dritten. Und den muss ich fragen, ob und wenn, in welchem Umfange und auf welche Weise ich seine Rechte nutzen darf. Ich benötige, wohl gemerkt, seine Einwilligung, also das OK im Vorhinein. Eine Genehmigung, also das nachträgliche OK könnte wackelig werden. Denn es wäre möglich, dass zwischen Veröffentlichung und Genehmigung schon die erste Abmahnung eintrifft; unwahrscheinlich, aber heutzutage nicht unmöglich.

Die Übertragung der Nutzungsrechte an Bildern, Logos oder Lizenzen sollte auf jeden Fall schriftlich fixiert werden. Es sollte genau definiert sein, was auf welche Weise zu welchem Zweck in welcher Häufigkeit und zu welchen Konditionen zur Nutzung übertragen wird. Eine derartige Erklärung sollte, mit jeweiligem Ort und Datum versehen, beidseitig unterzeichnet und untereinander ausgetauscht werden. Und dieser Vorgang sollte abgeschlossen sein, wenn der betreffende Content veröffentlicht wird. Die Angabe des Quellennachweises ist dann mehr eine Selbstverständlichkeit, die ebenfalls vorab festgehalten wird. Es sollte auch daran gedacht werden sich bestätigen zu lassen, dass derjenige, der die Rechte überträgt, dazu auch uneingeschränkt berechtigt ist. Das heißt, dass die Nutzungsrechte ihm gehören, und dass er sie weder ganz noch teilweise bereits vorher anderen zur dortigen Nutzung übertragen hat.

Auch wenn eine sogenannte Privatperson eine private Homepage betreibt, kann diese Website schnell und oft unmerklich zu einer kommerziellen Website mutieren. Dann ändert sich zwar der Charakter als Privatperson nicht, aber derjenige von der Website. Bis hin zu der Feststellung, dass eine meldepflichtige unternehmerische Tätigkeit vorliegt. In dem Moment, in dem mit einer privat betriebenen Homepage Einnahmen erzielt werden – seien sie auch noch so gering – oder eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, liegt ein kommerzielles, also ein geschäftliches Interesse vor. Das hat beispielsweise zur Konsequenz, dass die Homepage zwingend mit einem Impressum zu versehen ist, mit den daraus resultierenden gesetzlichen Mindestanforderungen an persönlicher Information. Wenn das dann versäumt oder unterlassen wird, oft aus Unkenntnis oder auch aus Nachlässigkeit, kann die Falle der Abmahnung schnell ein weiteres Mal zuschnappen. Absender sind dann meistens die so genannten ‚Abzocker‘, die das Internet auf derartige Unrichtigkeiten hin durchforsten, und sich über die Abmahnungen ihren Aufwand finanzieren lassen. Aufwand und Ertrag stehen dann oft in einem recht krassen Missverhältnis, wieder einmal zulasten des privaten Homepagebetreibers.

Man kann heutzutage davon ausgehen, dass im Internet nichts unentdeckt bleibt. Wenn einmal ein Content auf einer Homepage eingestellt wurde, und diese Homepage oder der Content nicht bewusst und gekonnt gelöscht wird, kann jederzeit darauf zugegriffen werden; je nachdem, mit welchem Aufwand und über welche Suchmaschine. Die Möglichkeiten sind so vielfältig und vielseitig, dass es an und für sich nichts gibt, was nicht entdeckt, nicht gefunden wird. Es ist lediglich eine Frage der Zeit und der Recherche. Das gilt beispielsweise auch und insbesondere für Landkarten, seien sie brandaktuell oder Jahre alt. Die Rechte gehören demjenigen, der sie als Content veröffentlicht hat. In dem Moment, in dem der ursprüngliche Rechteinhaber oder ein ‚Abzocker‘ die Verbindung zwischen dem Originalcontent und dessen Übernahme auf die private Homepage erkennt, kann er sie de facto auch nachweisen. Und erneut droht eine kostenpflichtige Abmahnung.

Um das Beispiel der Bildcollage nochmals aufzugreifen, welches ein ganz heißes Thema ist, im Folgenden ein paar Tipps.

Auf der ganz sicheren Seite ist man dann, wenn dafür nur Materialien genutzt werden, an denen der Homepagebetreiber selbst die Nutzungsrechte hat. Also seine eigenen Bilder, Skizzen, Malereien oder Texte. Wenn dennoch Nutzungsrechte Dritter erworben werden, muss nämlich ‚ein wichtiges Detail‘ zuvor geklärt werden, wie die Bildcollage in der Praxis aussehen soll. Dieses Detail ist wörtlich zu nehmen, nämlich hin bis ins Kleinste. Die fertige Collage sollte demjenigen, dessen Rechte genutzt werden, vorgelegt werden, bevor sie veröffentlicht wird. Er muss sich im wahrsten Sinne des Wortes ein Bild davon machen können, wie und auf welche Weise sich die Nutzung seiner Rechte auswirkt. Im schlimmsten Falle würden auf einer Collage zwei konkurrierende Rechtenutzer miteinander verbunden, ineinander verschoben werden oder Ähnliches. Undenkbar, aber nicht unmöglich. Denn dann wäre nicht nur eine – berechtigte – Abmahnung fällig, sondern zusätzlich noch die Gefahr eines zivilrechtlichen Schadensersatzanspruches.


All diese Ausführungen zum Thema ‚Abmahnung‘ sind auf den ersten Blick wenig ermutigend, insbesondere für den privaten Nutzer. Der Privatmann möchte sich lediglich aus Eigeninteresse, an seiner Hobbyhomepage erfreuen, wessen Unwissenheit gern schamlos ausgenutzt wird. Es gibt zahlreiche Gelegenheiten, vieles falsch zu machen. Doch sollte sich an dieser Stelle niemand entmutigen lassen. Denn es geht auch anders, und zwar reibungslos, wenn einige Punkte beachtet werden.

Regel 1: Alles, was mir gehört, was mein eigenes Gut ist, kann ich bedenkenlos nutzen und als Content auf meiner Homepage veröffentlichen. Dazu gehören Bilder, Texte, Filme, Skizzen, Malereien und anderes mehr.

Regel 2: Alles, was mir nicht gehört, gehört grundsätzlich jemand anderem, also einem Dritten. Dieser hat das Recht daran und muss gefragt werden, ob ich es frei Nutzen sowie daran teilhaben darf.

Das OK dazu muss vorhanden sein, bevor ich darüber verfüge, also diesen Content auf meine Homepage einstelle. Auf jeden Fall schriftlich, mit Datum und beiderseitigen Unterschriften versehen. Jeder von beiden muss eine gleichlautende Ausfertigung haben. Ein Tipp am Rande: Jede Seite einer solchen Vereinbarung sollte am oberen oder unteren Rand mit Datum und einem Kürzel der eigenen Unterschrift versehen sein, um so zu dokumentieren, dass auch jede Seite tatsächlich gesichtet worden ist. Bürokratie ist sicherlich nicht jedermanns Ding. Aber gerade auf dem Sektor von Urheber- oder Nutzungsrecht ist sie dringend erforderlich und kann vor unliebsamen Folgen schützen.

Abmahnungen sind in der heutigen Zeit ein Vielfaches dessen, was der Gesetzgeber ursprünglich damit beabsichtigt hat. Wie die Praxis immer wieder zeigt, kann die Legislative nicht alles bis ins Kleinste regeln. Sie kann auch nicht alle Lücken schließen, die findige Bürger, Firmen oder ‚Abzocker‘ immer wieder entdecken, und bis hin zu schamlos ausnutzen. Leidtragende sind sehr oft diejenigen, die es wahrhaft gut vorhaben und denen dann oft ungewollt, unbeabsichtigt und unwissend Fehler unterlaufen, die sie gar nicht als solche erkennen. Sie sind rechtlich nicht allzu versiert und können sich finanziell keine Rechtsberatung leisten. Wenn dann eine Abmahnung, wie eingangs aufgezeigt, wie der frühere „Blaue Brief“ ins Haus flattert, so wird letztendlich doch schnell und unbürokratisch gezahlt, um einen angedrohten weiteren Ärger mit dem Gericht zu vermeiden. Dann sind wieder einige hundert Euro, wie der Franzose sagen würde, A-Fonds-perdu, also futsch, und fehlen letztendlich in der Urlaubskasse.

Bildmaterial freigegeben für webmastermarkt

Fazit:
Als Webmaster im Internet sollte man nicht nur auf Textinhalte und das Aussehen einer Page achten, sondern sich auch um Rechtssicherheit bemühen, um so vor teuren Abmahnungen geschützt zu sein. Insbesondere gilt dies bei der Verwendung von Bildmaterial (sprich Fotos und Zeichnungen), da dies zu einer Kostenfalle werden kann. Diese leidliche und schmerzliche Erfahrung machte auch der Webmaster dieser privaten Homepage mit einer Abmahnung durch eine in Düsseldorf ansässigen Bildagentur [Aktennummer 02634/2010]. Der direkte Kontakt zu einem Anwalt seines Vertrauens sollte immer und langfristig gepflegt werden.

Grundsätzlich scheinen Abmahn-Rechtsanwälte auch Anspruch auf die Anwaltsgebühren zuhaben wie ein Urteil vom Amtsgerichts München (Az.: 142 C 14130/09) es beweist. Das Amtsgericht Frankfurt am Main sieht das in einem anderen Fall anders und verweigerte einem abmahnenden Anwalt die Eintreibung seiner fiktiven Anwaltsgebühren (Az. 31 C 1078/09 - 78, Urteil vom 29.01.2010). Wann der §97a zur Kostendeckelung bei Abmahnungen greift ist noch nicht eindeutig erstritten. Auch die Beweispflicht für die Nutzung von Bildmaterial liegt beim Nutzer. Weitere Informationen und Gerichtsurteile zum Thema .

Auch stellt sich die Frage wie Bilder und Grafiken im Internet gefunden werden können? Klassische Suchmaschinen kategorisieren Bilder durch die Analyse der Textinhalte und Bildnamen und sind auch so nur im Index zu finden. Für Bildagenturen sicherlich keine einfache Aufgabe auf diesem Wege dem Bildklau auf die Schliche zu kommen. Hartnackig hält sich das Gerücht das eine aus Israel stammende Software durch die Anwendung anderer Technologien Bilder im Internet aufspüren kann. Sicherlich ist das denkbar!
Tatsache ist, das es Internet-Anwendungen gibt die einen anderen Weg gehen um effizient für Bildagenturen zu arbeiten. Mit www.Tineye.com und www.photopatrol.de bzw. www.copyrightinfo.eu sind Monitoring-Systeme für digitale Bilder und Grafiken auf dem Markt um präzise Hinweise auf Copyright-Verletzungen im Internet zu erhalten. Diese Lösungen setzen auf eine Mischung von Technologien wie Gesichtserkennung, Markendetektion, Wasserzeichentechnik und Fingerprinting.




Kostenfalle APA PictureDesk - Wien (pte/13.10.2009/13:30) -
Die Verwendung von Fotos im Internet kann teuer werden, vor allem dann, wenn Urheberrechte verletzt oder Quellenangaben verschwiegen werden. Im vergangenen Jahr machte die internationale Bildagentur Getty Images mit einer Serie von Abmahnungen von sich reden. Betroffen waren Portale jeder Größenordnung, die ohne Genehmigung kostenpflichtige Fotos von Getty Images übernommen hatten. Die Internet-Community weiß: Die Verwendung von Fotos ist nur dann erlaubt, wenn dies vom Urheber oder Eigentümer ausdrücklich erwünscht ist - so etwa bei Fotos zu Pressemittteilungen.
Daneben gibt es Royalty-Free-Datenbanken, die eine Verwendung ihrer Fotos im Internet gegen geringe Flatfees erlauben - oft im Cent-Bereich, manchmal sogar kostenfrei, wie bei pixelio.de/ oder Fotolia.de/ .
Viele etablierte internationale Bildagenturen verlangen, sofern der Kunde keine laufende Vereinbarung hat, für die einmalige Internet-Nutzung zwischen 35 und 90 Euro - in der Größe von 300 x 200 Pixel. Der PictureDesk der Austria Presse Agentur liegt hier mit 150 Euro weit darüber. Die unerlaubte Nutzung eines Fotos im Internet kostet bei der APA sogar 750 Euro. Diese Erfahrung machte die Redaktion von pressetext nach einem Bericht über das Rechtsverständnis der APA im Zusammenhang mit der Beschäftigung freier Mitarbeiter http://pressetext.at/news/090907031/ . Nachdem die Meldung mit einem von der Online-Ausgabe der Tageszeitung "Der Standard" übernommenen Foto von APA-Geschäftsführer Peter Kropsch bei pressetext erschienen war, flatterte eine Rechnung in Höhe von insgesamt 900 Euro ins Haus. Diese Vorgangsweise der APA ist nicht nur wegen der vergleichsweise hohen Fotokosten im Unterschied zu anderen Agenturen zu hinterfragen, sondern auch deshalb, weil es sich um ein Foto des APA-Geschäftsführers handelt, das die APA selbst aufgenommen hat. Anstatt dieses Foto als Eigenwerbung kostenfrei zur Verfügung zu stellen, sorgt die APA hier für eine zusätzliche Einnahmequelle. Vor diesem Hintergrund stellt der Fotodienst von pressetext all jenen Medien, die keine Vereinbarung mit der APA über die Nutzung von APA PictureDesk-Fotos haben, aber Fotos von Peter Kropsch benötigen und sich die Fotokosten sparen wollen, Fotomaterial kostenfrei zum Download bereit. Die Fotos www.fotodienst.at/browse.mc?album_id=2936/ wurden im Rahmen der Medientage Wien 2009 aufgenommen und sind Teil eines Angebots, das die kostenfreie Nutzung von inzwischen über 45.000 Fotos erlaubt.

Aussender: pressetext.austria Quelle: http://pressetext.com/news/091013026/ Autor: Andreas List 

Google integriert Lizenzabfrage in Bildersuche - Mountain View (pte/10.07.2009/13:45) -
Der Internetkonzern Google hat in seiner Bildersuche http://images.google.de ein neues Feature implementiert. Als Konsequenz haben Nutzer ab sofort die Möglichkeit, unter dem Punkt "Erweiterte Bildsuche" auch zusätzlich festzulegen, unter welcher Lizenz die zu Tage geförderten Suchergebnisse stehen sollen. "Die neue Suchfunktion erlaubt es den Usern, ihre Bildersuche auf solche Ergebnisse zu beschränken, die beispielsweise mit der Creative-Commons-Lizenz gekennzeichnet worden sind. Auf diese Weise wird es ihnen möglich, Bilder im Web zu entdecken, die sie ohne Bedenken verwenden, miteinander teilen und sogar bearbeiten können", heißt es im offiziellen Unternehmensblog. "Urheberrechtsverletzungen sind gegenwärtig ein ganz heißes Thema. Die Integration des Lizenzfilters hat für User den Vorteil, dass sie sich so besser vor unangenehmen Rechtsstreitigkeiten, teuren Prozessen und Abmahnungen von Copyright-Inhabern schützen können", erklärt Stefan Keuchel, Sprecher von Google Deutschland, auf Anfrage von pressetext. Vor allem für Blogger, die sich wegen der unautorisierten Verwendung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials bereits des Öfteren mit Abmahnungen und Rechtsstreitereien konfrontiert sahen, sei das neue Suchkriterium sicherlich hilfreich. "Angenommen ein Blogger ist gerade von einer Reise nach New York zurückgekommen und will eine Meldung über die Wahrzeichen der Stadt veröffentlichen. Bilder, die er zur Veranschaulichung seiner Reise verwenden möchte, sind online leicht zu finden. Der Blogger will aber sichergehen, dass er nicht versehentlich urheberrechtlich geschütztes Material von professionellen Fotografen verwendet, für das er sich die Lizenzgebühren nicht leisten kann", erläutern die Google-Softwareingenieure Lance Huang and George Ruban anhand eines konkreten Beispiels. Genau hier komme die neue Funktion ins Spiel, die den Nutzer sofort über die entsprechenden Nutzungsrechte aufklärt. Google zufolge bringe die Integration des Lizenzfilters aber auch für Künstler entscheidende Vorteile mit sich. Diese hätten nun eine weitaus bessere und sicherere Möglichkeit zur Verfügung, um ihre Bilder und Fotografien im Web bei einem breiteren Publikum bekannt zu machen. "Der Creative-Commons-Lizenzansatz erlaubt es Künstlern, die Bedingungen, unter denen andere ihre Werke nutzen dürfen, selbst festzulegen. Wer ein Bild verwenden möchte, das unter einer derartigen Lizenz veröffentlicht worden ist, muss lediglich einen Verweis auf die Quelle angeben und hat keinerlei rechtliche Probleme zu befürchten", stellt Google-Sprecher Keuchel klar. Prinzipiell können Urheberrechtseigentümer dabei aus mehreren Optionen wählen. Sie können ihre Bilder entweder generell für die Wiederverwendung freigeben oder nur die nicht-kommerzielle Nutzung zulassen. Zudem können sie auch festlegen, ob anderen das Recht eingeräumt werden soll, das veröffentlichte Bildmaterial bearbeiten und verändern zu können. Einen kleinen Haken hat die im Grunde sicher sinnvolle Neuerung letztendlich aber dann doch. "Das neue Feature identifiziert solche Bilder, die mit einer Lizenz zur Wiederverwendung gekennzeichnet sind. Um absolut sicher sein zu können, müssen die jeweiligen Angaben letztendlich aber vom User noch verifiziert werden. Wir können die Nutzer zwar bei ihrem ersten Schritt unterstützen, ein brauchbares Bild zu finden, eine Garantie, dass die von uns verlinkten Inhalte tatsächlich für jedermann frei zugänglich sind, können wir aber nicht abgeben", räumt Google in der Blogankündigung ein.

Aussender: pressetext.deutschland Quelle: http://pressetext.com/news/090710018/ Autor: Markus Steiner

Branchenverband fordert Überprüfung des Abmahn-Rechts im Internet - Berlin (dts Nachrichtenagentur/15.04.2010/10:15:12) -
Der Hightech-Verband Bitkom fordert, das geltende Abmahn-Recht im Internet zu überprüfen. "Dem Missbrauch von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen muss Einhalt geboten werden", sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer in Berlin. Angebote von Online-Händlern würden gezielt von Anwälten und Konkurrenten nach formalen Fehlern durchsucht, um Anbieter in Bedrängnis zu bringen. Viele Online-Händler würden die "unüberschaubaren Informationspflichten" für Verbraucher kaum einhalten können, kritisiert Scheer. Die angebliche Verletzung solcher Pflichten ist der Hauptgrund für Abmahnungen. "Die Anwaltsgebühren für eine erste Abmahnung sollten gedeckelt werden, um missbräuchliche Abmahnungen unattraktiver zu machen", so Scheer.

Autor: http://www.contentworld.com/authors/profile/4806/



Adel verpflichtet (Noblesse oblige).

Frommer Adel, eine soziale Schicht, die per Geburt höher als die anderen in einer Gemeinschaft steht, gab und gibt es auf allen Kontinenten, solange es zivilisierte Gesellschaften gibt. Im weitesten Sinne sind diese Eliten alle als Adel zu bezeichnen. In der Regel waren mit ihrer Stellung nicht nur Ansehen und Macht, sondern auch Besitz, vor allem an Ländereien, verbunden. Traditionell blieb der Adel bei Familiengründungen und gesellschaftlichem Kontakt überall exklusiv unter sich. Doch nur in Europa entwickelte er sich zu einem Stand mit ausgeprägten, hierarchisch strukturierten Pflichten und Rechten. Das Adelsprivileg ist eine typisch europäische Erscheinung, wie sie es nur hier gab. Der Adel als Stand entwickelte sich in den verschiedenen Regionen Europas unterschiedlich ausgeprägt.
Zu seiner höchsten Blüte kam er hier seit dem Hochmittelalter:
Politische Herrschaft gestaltete sich noch nicht wie in späteren Jahrhunderten durch Territorien und Staatsgrenzen, sondern durch die abgestuften Abhändigkeitsverhältnisse von Adeligen untereinander. So wurde die adelige Lehenspyramide zum wesentlichen gesellschaftlichen Element in Europa und sollte diesen Kontinent über Jahrhunderte prägen. Heute sind Adelsprivilegien in Europa so gut wie überall abgeschafft. Reste davon mit stark ausgeprägten Standesunterschieden haben sich vor allem im Vereinigten Königreich gehalten. Doch auch hier ist die Königin als ranghöchste Adelige an der Spitze der Hierarchie keine politische Herrscherin, sondern Repräsentatin einer konstitutionell-parlamentarischen Monarchie innerhalb eines demokratischen Systems. Ähnlich ist es in Schweden, Dänemark und Norwegen, den Niederlanden und Belgien, Luxemburg, Liechtenstein und Monaco sowie in Spanien, wo die Monarchie in den 1970er Jahren wieder eingeführt wurde. In allen anderen Ländern in Europa gibt es - aus unterschiedlichen historischen Gründen - heute weder eine Adelsherrschaft noch eine Monarchie. In Deutschland wurden sämtliche Adelsprivilegien und somit auch die Pflichten des Adels 1919 mit dem Beginn der Weimarer Republik abgeschafft. Anders als in Österreich wurde der Adel allerdings in Deutschland offiziell nie verboten. Das Führen von Adelstiteln ist in Deutschland - auch das anders als in Österreich - nicht unter Strafe gestellt. Bis heute gibt es in Deutschland adelige Geschlechter, deren Geschichte bis über hunderte von Jahren in die Vergangenheit zurückreicht. Oft sind diese Familien weit verzweigt mit unterschiedlichen, durch Heirat begründeten Zweigen und Stämmen.
Dazu gehört das Adelsgeschlecht Waldorf, das heute ausgestorben ist. Ihren Ursprung hat die adelige Familie Waldorf im rheinischen Köln, wo das Geschlecht eher kleinen Besitz in der Region des heutigen Stadtteils Pulheim, nämlich in Stommeln, hatte. Später zog ein Zweig nach Böhmen und Mähren, um in die Dienste der Habsburger zu treten. Überliefert sind auch ältere Schreibweisen des Namens wie Walldorf oder Waldorff. Seit dem 17. Jahrhundert traten Mitglieder des Geschlechts als Vertreter des böhmischen Adelsstandes, später auch des böhmischen und mährischen Ritterstandes, in Wien politisch in Erscheinung. Sie agierten weiterhin in Diensten der Habsburger, die seit 1620 die Krone des Heiligen Römischen Reichs, zu dem auch Böhmen und Mähren gehörten, trugen. So hatten Mitglieder des Geschlechts hohe Ämter in der Verwaltung dieser beiden Reichsteile inne. 1664 wurden sie böhmische Freiherren. 1772 wurde Gottfried Ignaz Freiherr von Waldorf in Wien durch Kaiser Joseph II. in den Grafenstand erhoben und wurde kaiserlicher Rat.
Später verliert sich die Spur der Waldorfs im Dunkel der Geschichte.


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Unterstützung von: 

Durch Kontakt zu Experten in den Bereichen des und des erfolgen jeweils fachspezifische Beratungen unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Aspekte und unterschiedlicher Rechtsordnungen durch die gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst vermieden werden sollen. Zur Optimierung der Finanzierungssituation kann eine in Betracht gezogen werden.

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