Igor Adolph
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Mülheim an der Ruhr
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Abmahnung
– Lästiges Übel oder teurer
Gesetzesverstoß?
Ist die Internetfreiheit noch zu retten oder nur ein frommer
Wunsch?
Eine Abmahnung
erinnert den Empfänger oft schmerzlich an seine
Zeiten als Schüler, wenn ein „Blauer
Brief“ ins Haus
kam. Das bedeutete damals: Jetzt wird es ernst, es sind Tatsachen
geschaffen worden. Ich kann sie nicht mehr ignorieren, sondern muss
ihnen ins Auge sehen, mich konkret mit ihnen auseinandersetzen. So
ähnlich verhält es sich auch mit der Abmahnung. Wenn
sie
existent, also zugestellt ist, in der Regel von einer
Rechtsanwaltskanzlei verfasst und zugeschickt, kann man sie nicht
beiseitelegen, einfach ignorieren. Denn in der Konsequenz folgt dann
nicht selten ein Gerichtsverfahren, mit Vorladung, Verhandlung und
Gerichtskosten. Die Abmahnung ist eine sehr oft unschöne
Begleiterscheinung im heutigen Geschäftsleben. Sie hat sich zu
einem festen Begriff entwickelt, für die meisten Betroffenen
leider hin zum Negativen. Denn mit Abmahnungen wird heutzutage
verhältnismäßig viel Unfug getrieben, man
könnte
es auch ‚Abzocke‘ nennen.
Aber was ist eigentlich eine Abmahnung? Was soll sie bezwecken? Wer
will was mit ihr erreichen? Weswegen ist eine Abmahnung immer und
unmittelbar mit Kosten für den Abgemahnten verbunden? Wie kann
ich
eine Abmahnung verhindern?
Diese und viele weitere Fragen stellen sich zu einer Thematik, mit
welcher der Gesetzgeber im Grunde genommen nur vermeiden
möchte,
dass sich die Gerichte mit einer Fülle von Verfahren befassen
müssen, die sozusagen bilateral, also direkt zwischen den
Betroffenen geklärt werden können. Schnell und ohne
großen Aufwand an Kosten, Zeit sowie Manpower.
Formell gesehen ist die Abmahnung eine schriftliche Aufforderung von
der einen privaten oder juristischen Person an die andere private oder
juristische Person, zukünftig, und zwar mit Fristsetzung, eine
bestimmte, klar definierte Handlung zu unterlassen oder vorzunehmen; je
nachdem. In der Regel geht es um das zukünftige Unterlassen,
und
daher kommt auch der umgangssprachliche Begriff einer
‚Unterlassungserklärung‘.
Statistisch gesehen werden bis zu 90 Prozent aller Rechtsstreitigkeiten
im Wettbewerbsrecht außergerichtlich per Abmahnung geregelt.
Abmahnungen sind weiterhin sowohl im Urheberrecht und insbesondere bei
vielen Belangen zum Internet ein probates Mittel, um schnell und auf
direktem Wege Rechtssicherheit zu schaffen. Ohne ein Gerichtsverfahren
mit Terminierung, Verhandlung, Urteil und Gerichtskosten.
Denn auch wenn derjenige, der Rechte verletzt hat, direkt zu Beginn der
Gerichtsverhandlung seine Unterlassungspflicht anerkennt, muss der
Rechteinhaber alle Kosten, die bis dahin, also bis zu dieser
Gerichtsverhandlung entstanden sind, selbst tragen. Das sind eben die
Anwaltskosten, die dem Rechteinhaber bis dahin für Beratung
und
Korrespondenz entstanden sind. Und genau diese Anwaltskosten werden auf
dem Wege der Abmahnung sofort in Rechnung gestellt. Im Grunde genommen
könnte der Rechteinhaber das auch alles Selbst tun und die
infrage
stehenden Kosten berechnen. Aber um alles richtig zu machen respektive
machen zu lassen, wird der legitime Weg genutzt, eine
Rechtsanwaltskanzlei mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen zu
beauftragen. Man unterschreibt eine Vollmacht, und schon wird der
Anwalt tätig. Das kostet Geld und wird dem Gegenüber
entsprechend berechnet.
Damit ist auch die Frage beantwortet, warum eine Abmahnung immer und
sofort mit Kosten für den Empfänger verbunden ist. Er
bezahlt
den Arbeits- und Kostenaufwand desjenigen, der die Abmahnung bearbeitet
hat. Das ist mithin in nahezu allen Fällen die vom
Rechteinhaber
beauftragte Rechtsanwaltskanzlei. Ein möglicher
zivilrechtlicher
Anspruch des Rechteinhabers aus der Verletzung seiner Rechte ist zu
diesem Zeitpunkt überhaupt nicht aktuell. Darum geht es hier
gar
nicht, sondern um den reinen Profit - nennen wir es charmant
Kostenersatz.
Und an dieser Stelle kann es für viele, ja Tausende
Mitbürger/innen ärgerlich bis hin zu fatal werden.
Wenn
nämlich, objektiv gesehen niemand da ist, der sich
darüber
beschwert, dass seine Rechte verletzt worden sind. Wenn
nämlich
die Rechtsanwaltskanzlei ‚feststellt‘, dass gegen
dieses
oder jenes Gesetz verstoßen worden ist, und dass der
Betroffene
per beigefügtem Erklärungsvordruck mit Fristsetzung
aufgefordert wird, diesen oder jenen Verstoß zu unterlassen.
Diese Rechtsanwaltskanzlei legt einen Streitwert zu dem
Rechtsverstoß fest, dessen Höhe sie selbst mehr oder
weniger
objektiv entscheidet. Und daran bemisst sich dann der Aufwand, sprich
die finanzielle Höhe der Abmahnung. Nicht selten wird dann
noch
unter einer Fußnote angemerkt, dass der Empfänger im
Grunde
zufrieden sein möge, lediglich eine Abmahnung zu erhalten, und
nicht gleich direkt die Vorladung zum Gerichtstermin.
Das ist die unschöne Seite der Abmahnung, mit der, wie gesagt,
immer wieder und immer mehr Bürger Bekanntschaft gemacht
haben,
und auch zukünftig wohl immer wieder machen werden. Und gerade
an
diejenigen Bürger wendet sich dieser Bericht mit dem Tenor:
Wie
kann ich alles oder fast alles richtig machen, beziehungsweise was
sollte ich besser nicht machen, also von vornherein unterlassen?
Nehmen wir als Beispiel die Homepage, die von einer Privatperson als
Hobby betrieben wird. Schon diese Formulierung drückt aus,
dass es
sich um eine private und keine kommerzielle Homepage handelt, da sie
von einer Privatperson zu privaten Zwecken unterhalten wird. Gestaltung
und Content Management sind heutzutage nicht nur kein Problem, sondern
eine kleine Herausforderung für jeden Interessierten und
Hobbywebdesigner. Es werden Texte und Bilder eingestellt, Berichte
geschrieben, ein Gästebuch geführt und, schon etwas
für
Könner, auch die eine oder andere Bildcollage erstellt.
Mehrere
verschiedene Bilder, Logos oder Slogans werden übereinander
geschoben, miteinander verknüpft, ineinandergeschoben; und
schon
ist die Collage fertig. Bunt, peppig aufgemacht, schön
anzusehen.
Und um die Website attraktiv zu machen, wird ein Nachrichtenticker
eingerichtet und der Hinweis angebracht, dass diese private Website
nicht nur sporadisch, sondern turnusmäßig
aktualisiert wird.
Wenn dieser ‚Hobbyist‘ nicht genau aufpasst und
sich zu
vielen Seiten hin absichert, ist er ein gefundenes Fressen für
mindestens eine, voraussichtlich aber mehrere Abmahnungen, deren Kosten
schnell eine mehrjährige Urlaubskasse leeren können.
Um auf der ganz sicheren Seite zu sein, das heißt, keine
Rechte
Dritter zu verletzen, keine Abmahnung zu riskieren, gilt der Grundsatz:
Ich stelle nur den Content auf meiner Homepage ein, der mir
gehört. Alles, was mir nicht gehört, gehört
zwangsläufig jemand anderem, also einem Dritten. Und den muss
ich
fragen, ob und wenn, in welchem Umfange und auf welche Weise ich seine
Rechte nutzen darf. Ich benötige, wohl gemerkt, seine
Einwilligung, also das OK im Vorhinein. Eine Genehmigung, also das
nachträgliche OK könnte wackelig werden. Denn es
wäre
möglich, dass zwischen Veröffentlichung und
Genehmigung schon
die erste Abmahnung eintrifft; unwahrscheinlich, aber heutzutage nicht
unmöglich.
Die Übertragung der Nutzungsrechte an Bildern, Logos oder
Lizenzen
sollte auf jeden Fall schriftlich fixiert werden. Es sollte genau
definiert sein, was auf welche Weise zu welchem Zweck in welcher
Häufigkeit und zu welchen Konditionen zur Nutzung
übertragen
wird. Eine derartige Erklärung sollte, mit jeweiligem Ort und
Datum versehen, beidseitig unterzeichnet und untereinander ausgetauscht
werden. Und dieser Vorgang sollte abgeschlossen sein, wenn der
betreffende Content veröffentlicht wird. Die Angabe des
Quellennachweises ist dann mehr eine Selbstverständlichkeit,
die
ebenfalls vorab festgehalten wird. Es sollte auch daran gedacht werden
sich bestätigen zu lassen, dass derjenige, der die Rechte
überträgt, dazu auch uneingeschränkt
berechtigt ist. Das
heißt, dass die Nutzungsrechte ihm gehören, und dass
er sie
weder ganz noch teilweise bereits vorher anderen zur dortigen Nutzung
übertragen hat.
Auch wenn eine sogenannte Privatperson eine private Homepage betreibt,
kann diese Website schnell und oft unmerklich zu einer kommerziellen
Website mutieren. Dann ändert sich zwar der Charakter als
Privatperson nicht, aber derjenige von der Website. Bis hin zu der
Feststellung, dass eine meldepflichtige unternehmerische
Tätigkeit
vorliegt. In dem Moment, in dem mit einer privat betriebenen Homepage
Einnahmen erzielt werden – seien sie auch noch so gering
–
oder eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, liegt ein kommerzielles,
also ein geschäftliches Interesse vor. Das hat beispielsweise
zur
Konsequenz, dass die Homepage zwingend mit einem Impressum zu versehen
ist, mit den daraus resultierenden gesetzlichen Mindestanforderungen an
persönlicher Information. Wenn das dann versäumt oder
unterlassen wird, oft aus Unkenntnis oder auch aus
Nachlässigkeit,
kann die Falle der Abmahnung schnell ein weiteres Mal zuschnappen.
Absender sind dann meistens die so genannten
‚Abzocker‘,
die das Internet auf derartige Unrichtigkeiten hin durchforsten, und
sich über die Abmahnungen ihren Aufwand finanzieren lassen.
Aufwand und Ertrag stehen dann oft in einem recht krassen
Missverhältnis, wieder einmal zulasten des privaten
Homepagebetreibers.
Man kann heutzutage davon ausgehen, dass im Internet nichts unentdeckt
bleibt. Wenn einmal ein Content auf einer Homepage eingestellt wurde,
und diese Homepage oder der Content nicht bewusst und gekonnt
gelöscht wird, kann jederzeit darauf zugegriffen werden; je
nachdem, mit welchem Aufwand und über welche Suchmaschine. Die
Möglichkeiten sind so vielfältig und vielseitig, dass
es an
und für sich nichts gibt, was nicht entdeckt, nicht gefunden
wird.
Es ist lediglich eine Frage der Zeit und der Recherche. Das gilt
beispielsweise auch und insbesondere für Landkarten, seien sie
brandaktuell oder Jahre alt. Die Rechte gehören demjenigen,
der
sie als Content veröffentlicht hat. In dem Moment, in dem der
ursprüngliche Rechteinhaber oder ein
‚Abzocker‘ die
Verbindung zwischen dem Originalcontent und dessen Übernahme
auf
die private Homepage erkennt, kann er sie de facto auch nachweisen. Und
erneut droht eine kostenpflichtige Abmahnung.
Um das Beispiel der Bildcollage nochmals aufzugreifen, welches ein ganz
heißes Thema ist, im Folgenden ein paar Tipps.
Auf der ganz sicheren Seite ist man dann, wenn dafür nur
Materialien genutzt werden, an denen der Homepagebetreiber selbst die
Nutzungsrechte hat. Also seine eigenen Bilder, Skizzen, Malereien oder
Texte. Wenn dennoch Nutzungsrechte Dritter erworben werden, muss
nämlich ‚ein wichtiges Detail‘ zuvor
geklärt
werden, wie die Bildcollage in der Praxis aussehen soll. Dieses Detail
ist wörtlich zu nehmen, nämlich hin bis ins Kleinste.
Die
fertige Collage sollte demjenigen, dessen Rechte genutzt werden,
vorgelegt werden, bevor sie veröffentlicht wird. Er muss sich
im
wahrsten Sinne des Wortes ein Bild davon machen können, wie
und
auf welche Weise sich die Nutzung seiner Rechte auswirkt. Im
schlimmsten Falle würden auf einer Collage zwei konkurrierende
Rechtenutzer miteinander verbunden, ineinander verschoben werden oder
Ähnliches. Undenkbar, aber nicht unmöglich. Denn dann
wäre nicht nur eine – berechtigte –
Abmahnung
fällig, sondern zusätzlich noch die Gefahr eines
zivilrechtlichen Schadensersatzanspruches.
All diese Ausführungen zum Thema
‚Abmahnung‘ sind auf
den ersten Blick wenig ermutigend, insbesondere für den
privaten
Nutzer. Der Privatmann möchte sich lediglich aus
Eigeninteresse,
an seiner Hobbyhomepage erfreuen, wessen Unwissenheit gern schamlos
ausgenutzt wird. Es gibt zahlreiche Gelegenheiten, vieles falsch zu
machen. Doch sollte sich an dieser Stelle niemand entmutigen lassen.
Denn es geht auch anders, und zwar reibungslos, wenn einige Punkte
beachtet werden.
Regel 1:
Alles, was mir gehört, was mein eigenes Gut ist, kann ich
bedenkenlos nutzen und als Content auf meiner Homepage
veröffentlichen. Dazu gehören Bilder, Texte, Filme,
Skizzen,
Malereien und anderes mehr.
Regel 2:
Alles, was mir nicht gehört, gehört
grundsätzlich jemand
anderem, also einem Dritten. Dieser hat das Recht daran und muss
gefragt werden, ob ich es frei Nutzen sowie daran teilhaben darf.
Das OK dazu muss vorhanden sein, bevor ich darüber
verfüge,
also diesen Content auf meine Homepage einstelle. Auf jeden Fall
schriftlich, mit Datum und beiderseitigen Unterschriften versehen.
Jeder von beiden muss eine gleichlautende Ausfertigung haben. Ein Tipp
am Rande: Jede Seite einer solchen Vereinbarung sollte am oberen oder
unteren Rand mit Datum und einem Kürzel der eigenen
Unterschrift
versehen sein, um so zu dokumentieren, dass auch jede Seite
tatsächlich gesichtet worden ist. Bürokratie ist
sicherlich
nicht jedermanns Ding. Aber gerade auf dem Sektor von Urheber- oder
Nutzungsrecht ist sie dringend erforderlich und kann vor unliebsamen
Folgen schützen.
Abmahnungen sind in der heutigen Zeit ein Vielfaches dessen, was der
Gesetzgeber ursprünglich damit beabsichtigt hat. Wie die
Praxis
immer wieder zeigt, kann die Legislative nicht alles bis ins Kleinste
regeln. Sie kann auch nicht alle Lücken schließen,
die
findige Bürger, Firmen oder ‚Abzocker‘
immer wieder
entdecken, und bis hin zu schamlos ausnutzen. Leidtragende sind sehr
oft diejenigen, die es wahrhaft gut vorhaben und denen dann oft
ungewollt, unbeabsichtigt und unwissend Fehler unterlaufen, die sie gar
nicht als solche erkennen. Sie sind rechtlich nicht allzu versiert und
können sich finanziell keine Rechtsberatung leisten. Wenn dann
eine Abmahnung, wie eingangs aufgezeigt, wie der frühere
„Blaue Brief“ ins Haus flattert, so wird
letztendlich doch
schnell und unbürokratisch gezahlt, um einen angedrohten
weiteren
Ärger mit dem Gericht zu vermeiden. Dann sind wieder einige
hundert Euro, wie der Franzose sagen würde, A-Fonds-perdu,
also
futsch, und fehlen letztendlich in der Urlaubskasse.
Fazit: Als
Webmaster im Internet sollte man
nicht
nur auf Textinhalte und das Aussehen einer Page achten, sondern sich
auch um Rechtssicherheit bemühen, um so vor teuren Abmahnungen
geschützt zu sein. Insbesondere gilt dies bei der Verwendung
von
Bildmaterial (sprich Fotos und Zeichnungen), da dies zu einer
Kostenfalle werden kann. Diese leidliche und schmerzliche Erfahrung
machte auch der Webmaster dieser privaten Homepage mit einer Abmahnung
durch eine in Düsseldorf ansässigen
Bildagentur [Aktennummer 02634/2010]. Der
direkte Kontakt
zu einem Anwalt seines Vertrauens sollte immer und langfristig gepflegt
werden.
Grundsätzlich scheinen Abmahn-Rechtsanwälte auch
Anspruch auf die Anwaltsgebühren zuhaben wie ein Urteil vom
Amtsgerichts München (Az.:
142 C 14130/09)
es beweist. Das Amtsgericht Frankfurt am Main sieht das in einem
anderen Fall anders und verweigerte einem abmahnenden Anwalt die
Eintreibung seiner fiktiven Anwaltsgebühren (Az. 31 C 1078/09 - 78,
Urteil vom 29.01.2010). Wann der §97a zur Kostendeckelung bei
Abmahnungen greift ist noch nicht eindeutig erstritten.
Auch die Beweispflicht für die Nutzung von Bildmaterial
liegt beim Nutzer. Weitere
Informationen und Gerichtsurteile zum
Thema Abmahnung im Internet.
Auch stellt sich die Frage wie Bilder und Grafiken im Internet gefunden
werden können? Klassische Suchmaschinen kategorisieren Bilder
durch die Analyse der Textinhalte und Bildnamen und sind auch so nur im
Index zu
finden. Für Bildagenturen sicherlich keine einfache
Aufgabe
auf diesem Wege dem Bildklau auf die Schliche zu kommen. Hartnackig
hält sich das Gerücht das eine aus Israel stammende
Software
durch die Anwendung anderer Technologien Bilder im Internet
aufspüren kann. Sicherlich ist das denkbar!
Tatsache ist, das es Internet-Anwendungen gibt die einen anderen Weg
gehen um effizient für Bildagenturen zu arbeiten. Mit
www.Tineye.com und www.photopatrol.de bzw. www.copyrightinfo.eu sind
Monitoring-Systeme für
digitale Bilder und Grafiken auf dem Markt um präzise Hinweise
auf
Copyright-Verletzungen im Internet zu erhalten. Diese Lösungen
setzen auf eine Mischung von Technologien wie Gesichtserkennung,
Markendetektion, Wasserzeichentechnik und Fingerprinting.
Kostenfalle APA PictureDesk
- Wien (pte/13.10.2009/13:30) -
Die Verwendung von Fotos im Internet kann teuer werden, vor allem dann,
wenn Urheberrechte verletzt oder Quellenangaben verschwiegen werden. Im
vergangenen Jahr machte die internationale Bildagentur Getty
Images mit einer Serie von Abmahnungen von sich reden.
Betroffen
waren Portale jeder Größenordnung, die ohne
Genehmigung
kostenpflichtige Fotos von Getty Images übernommen hatten.
Die Internet-Community weiß: Die Verwendung von Fotos ist nur
dann erlaubt, wenn dies vom Urheber oder Eigentümer
ausdrücklich erwünscht ist - so etwa bei Fotos zu
Pressemittteilungen.
Daneben gibt es Royalty-Free-Datenbanken, die eine Verwendung ihrer
Fotos im Internet gegen geringe Flatfees erlauben - oft im
Cent-Bereich, manchmal sogar kostenfrei, wie bei pixelio.de/
oder
Fotolia.de/ .
Viele etablierte internationale Bildagenturen verlangen, sofern der
Kunde keine laufende Vereinbarung hat, für die einmalige
Internet-Nutzung zwischen 35 und 90 Euro - in der
Größe von
300 x 200 Pixel. Der PictureDesk der Austria Presse
Agentur liegt hier mit 150 Euro weit
darüber. Die unerlaubte Nutzung eines Fotos im Internet kostet
bei
der APA sogar 750 Euro.
Diese Erfahrung machte die Redaktion von pressetext nach einem Bericht
über das Rechtsverständnis der APA im Zusammenhang
mit der
Beschäftigung freier Mitarbeiter
http://pressetext.at/news/090907031/ . Nachdem die Meldung mit einem
von der Online-Ausgabe der Tageszeitung "Der
Standard" übernommenen Foto von
APA-Geschäftsführer Peter Kropsch bei pressetext
erschienen
war, flatterte eine Rechnung in Höhe von insgesamt 900 Euro
ins
Haus.
Diese Vorgangsweise der APA ist nicht nur wegen der vergleichsweise
hohen Fotokosten im Unterschied zu anderen Agenturen zu hinterfragen,
sondern auch deshalb, weil es sich um ein Foto des
APA-Geschäftsführers handelt, das die APA selbst
aufgenommen
hat. Anstatt dieses Foto als Eigenwerbung kostenfrei zur
Verfügung
zu stellen, sorgt die APA hier für eine zusätzliche
Einnahmequelle.
Vor diesem Hintergrund stellt der Fotodienst von pressetext all jenen
Medien, die keine Vereinbarung mit der APA über die Nutzung
von
APA PictureDesk-Fotos haben, aber Fotos von Peter Kropsch
benötigen und sich die Fotokosten sparen wollen, Fotomaterial
kostenfrei zum Download bereit. Die
Fotos www.fotodienst.at/browse.mc?album_id=2936/ wurden im
Rahmen
der Medientage Wien 2009 aufgenommen und sind Teil eines Angebots, das
die kostenfreie Nutzung von inzwischen über 45.000 Fotos
erlaubt.
Aussender: pressetext.austria Quelle:
http://pressetext.com/news/091013026/ Autor: Andreas
List
Google integriert Lizenzabfrage in Bildersuche
- Mountain View (pte/10.07.2009/13:45) -
Der Internetkonzern Google hat in seiner Bildersuche
http://images.google.de ein neues Feature implementiert. Als Konsequenz
haben Nutzer ab sofort die Möglichkeit, unter dem Punkt
"Erweiterte Bildsuche" auch zusätzlich festzulegen, unter
welcher Lizenz die zu Tage geförderten Suchergebnisse stehen
sollen. "Die neue Suchfunktion erlaubt es den Usern, ihre Bildersuche
auf solche Ergebnisse zu beschränken, die beispielsweise mit
der Creative-Commons-Lizenz gekennzeichnet worden sind. Auf diese Weise
wird es ihnen möglich, Bilder im Web zu entdecken, die sie
ohne Bedenken verwenden, miteinander teilen und sogar bearbeiten
können", heißt es im offiziellen Unternehmensblog.
"Urheberrechtsverletzungen sind gegenwärtig ein ganz
heißes Thema. Die Integration des Lizenzfilters hat
für User den Vorteil, dass sie sich so besser vor unangenehmen
Rechtsstreitigkeiten, teuren Prozessen und Abmahnungen von
Copyright-Inhabern schützen können", erklärt
Stefan Keuchel, Sprecher von Google Deutschland, auf Anfrage von
pressetext.
Vor allem für Blogger, die sich wegen der unautorisierten
Verwendung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials bereits
des Öfteren mit Abmahnungen und Rechtsstreitereien
konfrontiert sahen, sei das neue Suchkriterium sicherlich hilfreich.
"Angenommen ein Blogger ist gerade von einer Reise nach New York
zurückgekommen und will eine Meldung über die
Wahrzeichen der Stadt veröffentlichen. Bilder, die er zur
Veranschaulichung seiner Reise verwenden möchte, sind online
leicht zu finden. Der Blogger will aber sichergehen, dass er nicht
versehentlich urheberrechtlich geschütztes Material von
professionellen Fotografen verwendet, für das er sich die
Lizenzgebühren nicht leisten kann", erläutern die
Google-Softwareingenieure Lance Huang and George Ruban anhand eines
konkreten Beispiels. Genau hier komme die neue Funktion ins Spiel, die
den Nutzer sofort über die entsprechenden Nutzungsrechte
aufklärt.
Google zufolge bringe die Integration des Lizenzfilters aber auch
für Künstler entscheidende Vorteile mit sich. Diese
hätten nun eine weitaus bessere und sicherere
Möglichkeit zur Verfügung, um ihre Bilder und
Fotografien im Web bei einem breiteren Publikum bekannt zu machen. "Der
Creative-Commons-Lizenzansatz erlaubt es Künstlern, die
Bedingungen, unter denen andere ihre Werke nutzen dürfen,
selbst festzulegen. Wer ein Bild verwenden möchte, das unter
einer derartigen Lizenz veröffentlicht worden ist, muss
lediglich einen Verweis auf die Quelle angeben und hat keinerlei
rechtliche Probleme zu befürchten", stellt Google-Sprecher
Keuchel klar. Prinzipiell können
Urheberrechtseigentümer dabei aus mehreren Optionen
wählen. Sie können ihre Bilder entweder generell
für die Wiederverwendung freigeben oder nur die
nicht-kommerzielle Nutzung zulassen. Zudem können sie auch
festlegen, ob anderen das Recht eingeräumt werden soll, das
veröffentlichte Bildmaterial bearbeiten und verändern
zu können.
Einen kleinen Haken hat die im Grunde sicher sinnvolle Neuerung
letztendlich aber dann doch. "Das neue Feature identifiziert solche
Bilder, die mit einer Lizenz zur Wiederverwendung gekennzeichnet sind.
Um absolut sicher sein zu können, müssen die
jeweiligen Angaben letztendlich aber vom User noch verifiziert werden.
Wir können die Nutzer zwar bei ihrem ersten Schritt
unterstützen, ein brauchbares Bild zu finden, eine Garantie,
dass die von uns verlinkten Inhalte tatsächlich für
jedermann frei zugänglich sind, können wir aber nicht
abgeben", räumt Google in der Blogankündigung ein.
Aussender: pressetext.deutschland Quelle:
http://pressetext.com/news/090710018/ Autor: Markus Steiner
Branchenverband fordert Überprüfung des Abmahn-Rechts
im Internet
- Berlin (dts Nachrichtenagentur/15.04.2010/10:15:12) -
Der Hightech-Verband Bitkom fordert, das geltende Abmahn-Recht im
Internet zu überprüfen. "Dem Missbrauch von
wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen muss Einhalt geboten werden", sagte
Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer in Berlin. Angebote von
Online-Händlern würden gezielt von Anwälten
und
Konkurrenten nach formalen Fehlern durchsucht, um Anbieter in
Bedrängnis zu bringen. Viele Online-Händler
würden die
"unüberschaubaren Informationspflichten" für
Verbraucher kaum
einhalten können, kritisiert Scheer. Die angebliche Verletzung
solcher Pflichten ist der Hauptgrund für Abmahnungen. "Die
Anwaltsgebühren für eine erste Abmahnung sollten
gedeckelt
werden, um missbräuchliche Abmahnungen unattraktiver zu
machen",
so Scheer.
Autor: http://www.contentworld.com/authors/profile/4806/
Adel verpflichtet
(Noblesse oblige).
Frommer Adel, eine soziale Schicht, die per Geburt höher als
die
anderen in einer Gemeinschaft steht, gab und gibt es auf allen
Kontinenten, solange es zivilisierte Gesellschaften gibt. Im weitesten
Sinne sind diese Eliten alle als Adel zu bezeichnen. In der Regel waren
mit ihrer Stellung nicht nur Ansehen und Macht, sondern auch Besitz,
vor allem an Ländereien, verbunden. Traditionell blieb der
Adel
bei Familiengründungen und gesellschaftlichem Kontakt
überall
exklusiv unter sich. Doch nur in Europa entwickelte er sich zu einem
Stand mit ausgeprägten, hierarchisch strukturierten Pflichten
und
Rechten. Das Adelsprivileg ist eine typisch europäische
Erscheinung, wie sie es nur hier gab.
Der Adel als Stand entwickelte sich in den verschiedenen Regionen
Europas unterschiedlich ausgeprägt.
Zu seiner höchsten Blüte kam er hier seit dem
Hochmittelalter:
Politische Herrschaft gestaltete sich noch nicht wie in
späteren
Jahrhunderten durch Territorien und Staatsgrenzen, sondern durch die
abgestuften Abhändigkeitsverhältnisse von Adeligen
untereinander. So wurde die adelige Lehenspyramide zum wesentlichen
gesellschaftlichen Element in Europa und sollte diesen Kontinent
über Jahrhunderte prägen. Heute sind Adelsprivilegien
in
Europa so gut wie überall abgeschafft. Reste davon mit stark
ausgeprägten Standesunterschieden haben sich vor allem im
Vereinigten Königreich gehalten. Doch auch hier ist die
Königin als ranghöchste Adelige an der Spitze der
Hierarchie
keine politische Herrscherin, sondern Repräsentatin einer
konstitutionell-parlamentarischen Monarchie innerhalb eines
demokratischen Systems. Ähnlich ist es in Schweden,
Dänemark
und Norwegen, den Niederlanden und Belgien, Luxemburg, Liechtenstein
und Monaco sowie in Spanien, wo die Monarchie in den 1970er Jahren
wieder eingeführt wurde. In allen anderen Ländern in
Europa
gibt es - aus unterschiedlichen historischen Gründen - heute
weder
eine Adelsherrschaft noch eine Monarchie. In Deutschland wurden
sämtliche Adelsprivilegien und somit auch die Pflichten des
Adels
1919 mit dem Beginn der Weimarer Republik abgeschafft. Anders als in
Österreich wurde der Adel allerdings in Deutschland offiziell
nie
verboten. Das Führen von Adelstiteln ist in Deutschland - auch
das
anders als in Österreich - nicht unter Strafe gestellt. Bis
heute
gibt es in Deutschland adelige Geschlechter, deren Geschichte bis
über hunderte von Jahren in die Vergangenheit
zurückreicht.
Oft sind diese Familien weit verzweigt mit unterschiedlichen, durch
Heirat begründeten Zweigen und Stämmen.
Dazu gehört das Adelsgeschlecht Waldorf, das heute
ausgestorben
ist. Ihren Ursprung hat die adelige Familie Waldorf im rheinischen
Köln, wo das Geschlecht eher kleinen Besitz in der Region des
heutigen Stadtteils Pulheim, nämlich in Stommeln, hatte.
Später zog ein Zweig nach Böhmen und Mähren,
um in die
Dienste der Habsburger zu treten. Überliefert sind auch
ältere Schreibweisen des Namens wie Walldorf oder Waldorff.
Seit
dem 17. Jahrhundert traten Mitglieder des Geschlechts als Vertreter des
böhmischen Adelsstandes, später auch des
böhmischen und
mährischen Ritterstandes, in Wien politisch in Erscheinung.
Sie
agierten weiterhin in Diensten der Habsburger, die seit 1620 die Krone
des Heiligen Römischen Reichs, zu dem auch Böhmen und
Mähren gehörten, trugen. So hatten Mitglieder des
Geschlechts
hohe Ämter in der Verwaltung dieser beiden Reichsteile inne.
1664
wurden sie böhmische Freiherren. 1772 wurde Gottfried Ignaz
Freiherr von Waldorf in Wien durch Kaiser Joseph II. in den Grafenstand
erhoben und wurde kaiserlicher Rat.
Später verliert sich die Spur der Waldorfs im Dunkel der
Geschichte.
zur Homepage
Unterstützung
von:
Durch
Kontakt zu Experten in den Bereichen des IT-Rechts,
des Wirtschaftsrechts und des Steuerrechts
erfolgen jeweils fachspezifische Beratungen unter
Berücksichtigung
nationaler und internationaler Aspekte und unterschiedlicher
Rechtsordnungen durch die gerichtliche Auseinandersetzungen
möglichst vermieden
werden sollen. Zur Optimierung der Finanzierungssituation kann eine Finanzierung mit Mezzanine in Betracht
gezogen werden.
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